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Die Afrikanische Schweinepest (ASP)

Aktuelle Lage

In Nordrhein-Westfalen ist am 14. Juni 2025 das erste mit Afrikanischer Schweinepest (ASP) infizierte Wildschwein bestätigt worden. Zur Bekämpfung der ASP haben die zuständigen Veterinärbehörden der Kreise Olpe, Siegen-Wittgenstein und des Hochsauerlandkreises das betroffene Gebiet in Abstimmung mit dem Landestierseuchenkontrollzentrum NRW (LaTiKo) und dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW in Sperrzonen abgegrenzt. Alle bisher bestätigten positiven Fälle liegen in der Sperrzone II.

Die Sperrzone II, in der das Ausbruchsgeschehen stattfindet, wird von der Sperrzone I, einer rund zehn Kilometer breiten Pufferzone, umgeben. Neben den Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der ASP, die über Allgemeinverfügungen der drei Kreise veröffentlicht worden sind, ist nun nach intensiver und andauernder Kadaversuche mit dem Bau von Schutzzäunen begonnen worden. Im Kreis Olpe ist dafür innerhalb der Sperrzone II ein Kerngebiet festgelegt worden, das mittels eines Zauns in Teilbereiche abgesperrt wird. Damit soll ein Abwandern von Wildschweinen verhindert werden. 

Hier sind tagesaktuell die bestätigten Fälle der ASP in NRW aufgeführt


Nr. Tier Fundort FLI Ergebnis FLI Bekanntgabe
47 Überläufer Kreis Siegen-Wittgenstein / Bad Berleburg Positiv 27.07.2025
46 Überläufer Kreis Siegen-Wittgenstein / Bad Berleburg Positiv 27.07.2025
45 Frischling Kreis Olpe / Kirchhundem Positiv 26.07.2025
44 Frischling Kreis Olpe / Kirchhundem Positiv 26.07.2025
43 Überläufer Kreis Olpe / Lennestadt Positiv 26.07.2025

Die vollständige Liste finden Sie hier.

Wichtige Informationen

Wichtige Hinweise für die betroffene Region

In der betroffenen Region gilt beispielsweise grundsätzlich, dass ausgewiesene Wege nicht verlassen werden dürfen. Hunde dürfen nicht frei herumlaufen. Der Transport von Schweinen ist nicht erlaubt. Allerdings ist es möglich, Ausnahmegenehmigungen zu beantragen.

Die Behörden bitten darum, bei Totfunden weiterer Tiere direkt das zuständige Kreisveterinäramt zu informieren, das unmittelbar die Bergung der gefundenen Tiere übernimmt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es aufgrund der erlassenen Allgemeinverfügung untersagt ist, selbstständig innerhalb der Sperrzone II nach Wildschweinen zu suchen beziehungsweise als Jagdausübungsberechtigter Schwarzwild zu erlegen beziehungsweise dann selbst zu bergen.

Wichtig ist es, in der Sperrzone II (vorab infizierten Zone) jegliche Beunruhigung der Wildschweinpopulation zu vermeiden. Daher gelten eine sofortige Jagdruhe und eventuell auch sonstige Einschränkung von Ernte- und Forstarbeiten. Die konkrete Ausdehnung der Sperrzone II sowie die dortigen Vorgaben sind den regelmäßig aktualisierten Allgemeinverfügungen der betroffenen Landkreise zu entnehmen. 

Virusvariante gibt Epidemiologen Rätsel auf 

Das für Tierseuchen zuständige Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat mitgeteilt, dass es im Rahmen der virologischen Untersuchung von Blut- und Gewebeproben von Wildschweinen aus dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Nordrhein-Westfalen die komplette Genomsequenz ermitteln konnte. Der direkte Vergleich mit zuvor in Deutschland sequenzierten ASP-Viren zeige: Die Variante aus NRW unterscheidet sich deutlich sowohl von den bisher bekannten westdeutschen Fällen (Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg) als auch von den Varianten aus den östlichen Bundesländern (Sachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern). Ein internationaler Abgleich mit veröffentlichten Genomdaten zeige eine hohe Übereinstimmung mit ASP-Viren aus der italienischen Region Kalabrien.

Wochenbericht Monitoring

Berichtszeitraum: 19.07.2025 - 25.07.2025

 Anzahl 19.07. - 25.07.2025Anzahl seit dem 14.06.2025
Gesamtzahl untersuchter Tiere9553438
negative Untersuchungsergebnisse9543401
positive Untersuchungsergebnisse137

Die Angaben zu den Untersuchungen sind tagesaktuell zum letzten Tag des Berichtszeitraums und variieren vereinzelt aufgrund von Nachuntersuchungen oder verspätetem Probeneingang.

Wochenberichte

Berichtszeitraum: 12.07.2025 - 18.07.2025

 Anzahl 12.07. - 18.07.2025Anzahl seit dem 14.06.2025
Gesamtzahl untersuchter Tiere10652483
negative Untersuchungsergebnisse10552447
positive Untersuchungsergebnisse1036

Berichtszeitraum: 05.07.2025 - 11.07.2025

 Anzahl 05.07. - 11.07.2025Anzahl seit dem 14.06.2025
Gesamtzahl untersuchter Tiere5241418
negative Untersuchungsergebnisse5131392
positive Untersuchungsergebnisse1126

Die Angaben zu den Untersuchungen sind tagesaktuell zum letzten Tag des Berichtszeitraums und variieren vereinzelt aufgrund von Nachuntersuchungen oder verspätetem Probeneingang

 Anzahl 28.06. - 04.07.2025Anzahl seit dem 14.06.2025
Gesamtzahl untersuchter Tiere439894
negative Untersuchungsergebnisse432879
positive Untersuchungsergebnisse715

Berichtszeitraum: 14.06.2025 - 27.06.2025

Zeitraum: 14. - 27.06.2025Anzahl
Gesamtzahl untersuchter Tiere455
negative Untersuchungsergebnisse447
positive Untersuchungsergebnisse8

Die Angaben zu den Untersuchungen sind tagesaktuell zum letzten Tag des Berichtszeitraums und variieren vereinzelt aufgrund von Nachuntersuchungen oder verspätetem Probeneingang.

Am 14. Juni 2025 wurde in der Gemeinde Kirchhundem (Kreis Olpe) erstmals ein Wildschwein in Nordrhein-Westfalen positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getestet. Das tote Tier wurde von einem Jäger gefunden und vom Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen in Arnsberg sowie vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) untersucht. Die Diagnose wurde bestätigt. 

Im Rahmen der weiteren Suche mit speziell ausgebildeten Suchhunden wurden in unmittelbarer Nähe vier weitere verendete Wildschweine entdeckt, bei denen am 16. Juni 2025 ebenfalls das ASP-Virus nachgewiesen wurde. Damit sind bislang fünf Fälle von ASP bei Wildschweinen in NRW bestätigt.

Afrikanische Schweinepest in Nordrhein-Westfalen

Maßnahmen im betroffenen Gebiet

Rund um den Fundort wurde eine Restriktionszone mit einem Radius von circa 15 Kilometern eingerichtet. Die Veterinärbehörden der Kreise Olpe, Hochsauerlandkreis und Siegen-Wittgenstein koordinieren gemeinsam mit dem Land NRW die Suche, Probenentnahme, Bergung und Entsorgung von verendeten Wildschweinen. Die Krisenstäbe der betroffenen Kreise sind aktiviert. Ein Expertenteam des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) unterstützt die Veterinärbehörde des Kreises Olpe vor Ort.

Innerhalb der Restriktionszone gelten besondere Maßnahmen:

  • Einschränkungen beim Transport von Schweinen
  • Verbot der Außenhaltung von Schweinen
  • Jagdverbot
  • Anleinpflicht für Hunde

Detaillierte Informationen zu den geltenden Auflagen sind zu finden unter 

https://kreis-olpe.de/Kreisverwaltung/Bekanntmachungen/

https://www.siegen-wittgenstein.de/Kreisverwaltung/Kontakt/Bekanntmachungen/

https://www.hochsauerlandkreis.de/hochsauerlandkreis/politik-und-verwaltung/amtsblatt-fuer-den-hsk

Restriktionszone

Das Friedrich-Loeffler-Institut stellt eine interaktive Karte der Restriktionszone zur Verfügung. Dort können Sie sich mit Hilfe der Suchmaske unter Eingabe einer Adresse, eines Ortes, von Koordinaten oder aber auch Stichworten über die Sperrgebiete informieren.

https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/BA4A70D21E37F1366D9C7BC8461B78CD37B13D66A213DAA64A1D79B7FEDE2B9D

Hier finden Sie eine Übersichtskarte der Sperrzone II (violett) und Sperrzone I (grün): 

Hinweise für landwirtschaftliche Betriebe

Zum Schutz der eigenen Tiere sind folgende Biosicherheitsmaßnahmen besonders wichtig:

  • Stallanlagen und Lagerbereiche für Futter und Einstreu müssen eingezäunt sein.
  • Der Zugang zu den Ställen darf nur über Hygieneschleusen erfolgen, in denen betriebseigene Schutzkleidung und -stiefel getragen werden. Dort müssen auch Möglichkeiten zum Händewaschen und Desinfizieren vorhanden sein.
  • Der Personen- und Fahrzeugverkehr auf dem Betrieb sollte auf das Notwendigste beschränkt werden.
  • Landwirtinnen und Landwirte können an einem freiwilligen Früherkennungsprogramm teilnehmen.

Weitere Hinweise zu Biosicherheitsmaßnahmen sind zu finden unter 

Bereits getroffene Vorsorgemaßnahmen

Nordrhein-Westfalen hat bereits frühzeitig Vorkehrungen gegen einen ASP-Ausbruch getroffen. Seit 2019 besteht ein Rahmenvertrag mit der Wildtierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft mbH (WSVG), die im Seuchenfall die betroffenen Kommunen unterstützt. Mehr Informationen zu den Aufgaben der WSVG sind zu finden unter 

https://www.wildtier-svg.de/ 

Landesweites ASP-Monitoring 

Das NRW-Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat ein landesweites ASP-Monitoring bei erlegten und tot aufgefundenen Wildschweinen auf, das sich an Jagdausübungsberechtigte richtet. Das Ministerium ruft Jägerinnen und Jäger auf, bei erlegten Wildschweinen eine EDTA-Blutprobe zu entnehmen. Wenn dies bei tot aufgefundenen Wildschweinen nicht mehr möglich ist, ist eine Tupferprobe zu entnehmen. Das entsprechende Beprobungsmaterial wird über alle nordrhein-westfälischen Kreise und kreisfreien Städte zur Verfügung gestellt. Die Proben sollen an die zuständigen Veterinärämter oder Sammelstellen zugeleitet werden. Dieses Monitoring dient der erhöhten ASP-Überwachung der Schwarzwildpopulation in Nordrhein-Westfalen. Das Land übernimmt die Kosten für die entsprechenden Testungen.

Tote Wildschweine melden

Wer in Nordrhein-Westfalen ein totes Wildschwein findet, wird gebeten, dies umgehend der Bereitschaftszentrale des Landesamtes für Verbraucherschutz und Ernährung NRW (LAVE) unter der Telefonnummer 0201 714488 zu melden. So können notwendige Maßnahmen zur Sicherung und Untersuchung schnell eingeleitet werden. Weitere Informationen zum Umgang mit toten Wildschweinen sind zu finden unter 

https://www.lave.nrw.de/system/files/media/document/file/lanuv_handout_toteswildschwein.pdf 

Hinweise für Jäger sind zu finden unter

Hintergrund: Afrikanische Schweinepest

Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die ausschließlich Haus- und Wildschweine betrifft. Ursprünglich war sie auf Afrika beschränkt, breitete sich aber nach 2007 über Osteuropa und die baltischen Staaten weiter aus. In Deutschland wurde die ASP erstmals 2020 in Brandenburg bei einem Wildschwein nachgewiesen. Im vergangenen Jahr wurde die Seuche erstmals in Hessen festgestellt und hat sich seither auch im angrenzenden Gebiet zwischen Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg verbreitet. Der aktuelle Fall im Kreis Olpe ist der erste bestätigte ASP-Nachweis bei einem Wildschwein in Nordrhein-Westfalen.

Keine Gefahr für den Menschen

Für Menschen und andere Haus- oder Nutztiere besteht keine Gefahr durch die Afrikanische Schweinepest. Für Schweine verläuft eine Infektion jedoch fast immer tödlich.

Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Afrikanischen Schweinepest sind zu finden unter 

https://www.lave.nrw.de/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/faq-zur-afrikanischen-schweinepest 

eine Gefahr für unsere Wild- und Hausschweine

Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Erreger dieser meist tödlichen Schweinekrankheit ist das „African Swine Fever Virus“ (ASFV), welches ursprünglich in den afrikanischen Ländern heimisch ist. Dort wird es vor allem über Lederzecken von wildlebenden Warzen-Schweinen auf Hausschweine übertragen.

Eine Ansteckung ist hierzulande möglich über Kontakt mit Blut von infizierten Schweinen, aber auch über andere Körperflüssigkeiten, infizierte Gegenstände oder über Lebensmittel aus infizierten Schweinen. Vermutlich durch Reisende oder Warenverkehr gelangte das Virus 2007 nach Georgien und verbreitete sich über den Kaukasus in mehrere Länder.

Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf unserer Seite

FAQ zur Afrikanischen Schweinepest

Freiwilliges Früherkennungsprogramm zur Anerkennung als ASP-Statusbetrieb

Bei einem Ausbruch der ASP beim Wildschwein werden in den betroffenen Gebieten Einschränkungen für den Transport von Schweinen in freie Gebiete gelten. Die Europäische Union hat daher ein freiwilliges Programm zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in schweinehaltenden Betrieben beschlossen. Teilnehmende Betriebe können damit den Status ASP erlangen und so ihre Schweine einfacher in freie Gebiete verbringen.
Zur finanziellen Entlastung der Schweinehalterinnen und Schweinehalter ist die Kontrolle der Einhaltung der Biosicherheitsvorgaben durch die Veterinärämter in den teilnehmenden Betrieben gebührenfrei.